Und dass die AfD nicht nur in Thüringen, sondern auch bei den Landtagswahlen 2024 in Sachsen mehr als dreimal so stark wie alle Ampelparteien in der Regierung zusammen gewesen ist, will wohl auch demokratisch etwas heißen, wenn die Diffamierer der AfD die Rechtskeule mithilfe „ihres“ Verfassungsschutzes als stark „machtgefährdete“ Minderheitenparteien schwingen. Uns alten Demokraten dreht sich wahrlich der Magen um, wenn die Kommentare der Ampelparteien dies durch übelste Verleumdungen der AfD, aber auch des BSW, zu überspielen versuchen, nachdem sie bei der Bevölkerung so hoffnungslos hinter AfD und BSW abgeschmiert sind, dass man nur davon reden kann, sie hätten „eine große Klappe und demokratisch absolut nichts dahinter“. Und Medien, die hiernach einfach weiterhin gegen den Wählerwillen auf AfD und BSW „herumprügeln“, müssen doch merken, dass sie gerade mithelfen, ihre Sargnägel und diejenigen der Demokratie einzuschlagen, anstatt für das Respektieren des übermächtigen Volkswillens zu sorgen, der die AfD zur neuen Volkspartei gemacht hat. Wer und was gibt diesen Medien in einer Demokratie das Recht, zu behaupten, dieser sei falsch und sie wüßten es besser ? Mit Sicherheit nicht ihre regierungsergebene Einstufung von AfD und BSW als „gesichert“ links- oder rechtsextrem. „Gesichert“ erscheint hierbei nur, dass sie es sind, die offenbar unter Anwendung von Methoden des Nationalsozialismus Menschen unter Druck zu setzen versuchen und mit aus unserer Sicht verfehlten „Argumenten“ beschuldigen, in einer demokratischen Wahl mit ihrer Präferenz für die AfD falsch zu liegen. Eine wahrlich keineswegs untypische Situation - so auch im Nationalsozialismus -, wenn man sich als Presse eigennützig einmal für die falsche Seite entschieden hat. Wer ist hier also der Nazi ?
Alleine die Diskriminierung von AfD-Politikern und bekannt gewordenen AfD-Wählern noch im Jahre 2024, etwa dadurch, dass ihnen wegen ihrer „AfD-Nähe“ Bankkonten gekündigt werden, lässt viele von uns an die Christen- und Judenverfolgung, aber auch die mittelalterliche Inquisition denken. Keiner von uns will in einem Staat leben, in dem so etwas passiert, wie viele es gerade aus der NS-Zeit noch kennen: erst wird eine unbequeme und die Machtansprüche von politischen Versagern und Mißbräuchlern gefährdende Minderheit, deren Anhängerschaft stetig wächst und zu einer Mehrheit zu werden „droht“, diffamiert, und dann diskriminiert, sowie mit der Absicht verfolgt, sie von ihrer zulässigen und aus freier Überzeugung zustande gekommenen Meinungsbildung abzubringen und zu dezimieren! Gerade dies sollte Demokratie nach Auffassung aller unserer Staatsrechtler verhindern, so dass wir nochmals bedauerlicher Weise feststellen müssen, dass die Mittel der Nazis wieder einmal von den sich als „Gutmenschen“ tarnenden Antidemokraten angewandt werden. Wer ist hier also der Nazi ?
Dass relativ wenige „anständig“ gebliebene Altparteien-Mitglieder immer wieder fordern, man müsse die AfD demokratisch mit Sachargumenten “stellen” und nicht intrigant diffamieren, belegt überdeutlich, dass in den Altparteien mangels Fähigkeit zur sachlichen Auseinandersetzung die undemokratische Intriganz gegen die AfD dominiert. Auch dies entspricht nur einer primitiven, logischen Schlussfolgerung. Und Intriganz sowie Meinungsmanipulation können wir aus demokratischen Gründen einfach nicht akzeptieren, Auseinandersetzung mit Sachargumenten dagegen schon…
Und ja, die Altparteien agieren 2024 unter dem Eindruck ihrer Ablehnung durch die Bevölkerung beim Wahlverlust wie trotzige „Mensch-ärgere-dich-nicht“-Spieler nach dem Erfinden des Spiels: sie wollen die Spielregeln ändern, bis das Ergebnis im Sinne von Merkel stimmt. Oder um es mit bzw. aus der angewandten Sicht von Baerbock auszudrücken: ich und du ziehen auf die Felder, die ich bestimme, egal was du gewürfelt hast. Und so handeln in der Politik offensichtlich nur Antidemokraten, die jetzt mit der fadenscheinigen Behauptung daher kommen, man müsse das Spiel vor den neuen Gewinnern, die den Sieg nicht verdient hätten, schützen. Wer soll da noch an die Spielregeln der Demokratie glauben, wenn die Verlierer die Spielregeln ändern können sollen, und das auch noch deshalb, weil sie durch die wichtigste Spielregel in der rechtsstaatlichen Demokratie überhaupt verloren haben: nämlich dem zum Ausdruck gekommenen Willen der Bevölkerung, der gerade die Verlierer ablehnt ? Wer soll vor so etwas noch Respekt entwickeln können ? Wer ist also hier der Nazi ?
Der Zeitpunkt ist offenbar gekommen, der offenbart, dass Politiker, die dafür verantwortlich sind, dass es immer mehr aus vernünftigen Gründen nationalistisch denkende Menschen bei demokratischen Wahlen gibt, mit deren Vorzugsparteien die Regierungsbildung wiederum von ihnen verweigert wird, offenbar Demokratie nur akzeptieren können und wollen, wenn ihre eigenen politischen Interessen und Orientierungen gewahrt sind, der Mehrheitswille ist ihnen dabei offenbar völlig egal. Das lässt für das Demokratieverständnis der Altparteien doch sehr tief blicken und wird die Bevölkerung weiter anspornen, deren Politikern, die ihren Mehrheitswillen nicht umsetzen wollen, das zu geben, was sie verdienen: demokratischen Widerstand in stetig wachsender Qualität und Quantität. Und historisch gesehen wird das Gefühl bleiben, dass Altparteien-Politik zwecks Machterhalt wieder das „Macht-vor-Recht“-Akzept zur Vergewaltigung demokratischer Grundregeln gegen die Mehrheit in der Bevölkerung versucht hat…
Erfreulich ist es, dass es inzwischen für SPD-Klingbeils öffentlichen Naziausraster gegen die AfD Strafanzeigen nur so hagelt und auch in die systembedingt von der Gewaltenteilung her unabhängige Justiz Bewegung kommt (Youtube: „Es hagelt Strafanzeigen gegen Klingbeil - Alice Weidel: Konsequenzen für SPD-Chef“); es wäre auch sehr unverständlich, Herrn Höcke für eine für viele Bürger eher harmlos nationalistisch klingende, zitatgleiche Aussage einer SA-Parole zu Gunsten von Deutschland zu 13000.- EURO Geldstrafe zu verurteilen, während Klingbeils offensichtlich vorsätzlich geäußerter Nazi-Frustausraster straflos davon käme. Nach Auffassung des Herrn Höcke verurteilenden Gerichts sei es „allgemein bekannt“, dass es sich bei den von ihm geäußerten drei Worten „Alles für Deutschland“ um eine Losung der SA handele. Sogar viele unserer Anwaltskollegen mußten allerdings einräumen, leider nicht gewußt zu haben, dass dies eine Losung der SA gewesen ist, geschweige denn ihre Äußerung strafbar sei. Was soll‘s. Vielleicht hätte Herr Höcke doch die inhaltlich unwesentliche Erweiterung der AS-Parole um ein Wort „Alles Gute für Deutschland“ wählen sollen ? Unsere Strafrechtler sind sich jetzt aber nach Beobachtung des Prozesses auch nicht mehr ganz sicher, ob er sich hiermit (in erster Instanz) die 13000.- EURO Geldstrafe hätte ersparen können, nachdem damit auch das priorisierte Wohl Deutschlands zum Ausdruck kommt und eine gewisse Ähnlichkeit zum „verurteilten Zitat“ vorhanden ist, die an die Nazi-Ära erinnern könnte. Also sicherheitshalber lieber gar nichts sagen, was in Richtung deutsches Wohl geht, obwohl es nach dem deutschen Grundgesetz von der Politik anzustreben ist und Art. 5 GG Meinungsfreiheit garantiert ?
Und wenn Tino Chrupalla von der AfD in einem Interview sagt, der Prozess gegen Herrn Höcke sei ein Schauprozess (Youtube: „AfD-Chef mit heftigen Worten gegen Höcke-Prozess - Morgenmagazin“), dann wissen wir im Gegensatz zu dem Moderator des Interviews leider genau, was er damit meint. Ob der Justiz bewußt ist, dass sie sich mit solchen Verfahren immer tiefer “hineinreitet”, wissen wir nicht, jedoch sollte sie sich im Rahmen unserer grundgesetzlich garantierten Gewaltenteilung freilich davor hüten, vor einen politischen Karren gespannt zu werden, auch wenn die politische Beeinflussung der Gerichte seit Jahren nach Meinung von uns allen eine bedenkliche Entwicklung genommen hat.
Auch wenn Herr Höcke für die SA-Parole „Alles für Deutschland“ gerichtlich verfolgt wurde, so hören wir doch von unseren Diskussionsteilnehmern immer öfter, dass Herr Höcke inhaltlich offenbar in der richtigen Richtung zu Gunsten von Deutschland unterwegs gewesen und - eigentlich ampeltypisch - eher aus „formellen Gründen“ wegen der Ähnlichkeit der Formulierung mit einer SA-Parole unter justiziellen Beschuss geraten ist. „So sollte den Menschen doch aus logischen Gründen zu denken geben, dass es offensichtlich nicht zu beanstanden sein soll, wenn eine Bundesregierung in der Gegenrichtung - manche sagen auch 360 Grad Baerbock - fremde, politische Interessen bevorzugt“ meinte ein junger Kollege in der Runde wohl nicht zu Unrecht…
Ein guter Kollege hat unlängst angemerkt: „Herrn Höcke halten die deutsche Demokratie und das Wohl der deutschen Bevölkerung nicht nur locker aus, sondern sie profitieren beide von seiner Deutschland zugewandten Haltung sogar. Anders sieht es dagegen mit dem Intrigantentum, den Brandmauern und der Fremdbestimmtheit der Altparteien aus…“.
Und wer meint, dass Herr Höcke nicht Recht habe, wonach „Multikulti“ zumindest in dem Übermaß, das die Altparteien zugelassen haben, gescheitert ist, der kann Logik und Wahrheit endgültig aus der Politik streichen. Und diese primitive Logik - was am allerschlimmsten ist - war unseres Erachtens wohl auch für den wirklich dümmsten Politiker vorhersehbar: kein Land mit begrenzten Arbeitsplätzen, Territorium und Steuergeldern kann logischer Weise unbegrenzte Zuwanderung verkraften, die deren Verträglichkeit für das Land einfach ignoriert - und wenn Zuwanderer sich in ihrer „Dankbarkeit“ dann noch mit Messern an den Gastgebern vergreifen, dann ist es in der Politik nicht nur an der Zeit für Umkehr, sondern auch für konsequente, politische Korrekturen - egal, ob diese primitive Erkenntnis von rechts, links oder aus der Mitte ausgesprochen wird…
Für das vorbezeichnete Thema haben wir im folgenden auch Beiträge von Kollegen verarbeitet, die ebenso den Verlust der Priorisierung deutscher Interessen in deutscher Politik beklagen; und ja, trotz der “anwaltlichen Kontrolle” der von der Meinungsfreiheit gedeckten, wahrheitsgemäßen Aussagen, haben alle Beteiligten darauf Wert gelegt, die eingetretene Dramatik der politischen Situation in Deutschland nachhaltig zu verdeutlichen. Dies kann angesichts der verschiedenen Quellen auch zu Überschneidungen von Aussagen in den Kurzbeiträgen und -kommentaren führen, die wir einzugrenzen versucht haben, die jedoch ihrerseits die „Nachhaltigkeit“ der Meinungsäußerungen belegen. Wir danken den betreffenden Anwaltskollegen, die uns trotz der bekannten Diffamierungen für ein solches Ansinnen ehrenamtlich unterstützen, weil sie sich ebenso große Sorgen um ein von der rot-grünen Ampelregierung bedrohtes Deutschland machen. Aber selbstverständlich ist uns klar, dass es die „Spalter“ der Nation auch in unserem Berufsstand geschafft haben, die Gegenposition zu besetzen, der wir uns immer wieder gern stellen, wenn sie an uns herangetragen wird, nachdem einer unserer größten Kritikpunkte an der Ampel darstellt, dass sie Andersdenkende diskreditiert und an die Stelle einer Diskussion von Sachargumenten viel zu oft pauschale Diffamierungen treten lässt.
Was früher unmerk(e)lich gewesen ist, ist im Jahre 2024 eines der größten Probleme für die Demokratie in Deutschland. Die politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften steuern ihre Abschlussverfügungen in sehr vielen Fällen für uns Anwälte sehr offensichtlich über die weisungsbefugten, politischen Landesjustizministerien, was sogar die EU schon für rechtsstaatlich bedenklich erachtet. Das wiederum will wahrlich etwas heißen. Auch wir prangern diesen Missstand seit Jahren an. Viele von uns sehen Deutschland sogar schon als Unrechtsstaat vor dem Hintergrund der ungeheuer vielen, gegen erkennbar schuldige Politiker im Sande verlaufenen Ermittlungsverfahren. Und daher werden wir auch aus diesem Grunde dafür sorgen, dass in die Politik wieder „saubere Charaktere“ aus neuen, unverkrusteten Volksparteien Einzug halten, selbst wenn es sich hier um eine indirekte Korrektur der vorgeblichen Gewaltenteilung handelt. Wir haben aufgrund von persönlichen Kontakten mit um Aufrichtigkeit bemühten Staatsanwälten - ähnlich wie bei diversen Gesprächen mit Polizeibeamten, die den Rechtsstaat in Gefahr sehen - immer wieder bestätigt bekommen, wie bedenklich diese Entwicklung verläuft. Der Bürger kann dies daran erkennen, dass so gut wie kein Politiker, der aus den „Noch-Volksparteien“ in den letzten Jahren einer strafrechtlichen Verfolgung unterlag, bestraft wurde; dabei ist das Politikerstrafrecht - wie jeder strafrechtlich tätige Kollege weiß - ohnedies im Strafgesetzbuch viel zu schwach vertreten. Auch die politisch geprägte Justiz ist für die meisten von uns z.T. über 40 Jahre im Anwaltsberuf tätigen Rechtsanwälte ein “dicker” Grund, AfD zu wählen, wozu wir alle echten Demokraten aufrufen. Dass die deutsche Gewaltenteilung, wie sie im deutschen Grundgesetz postuliert wird, an allen Ecken und Enden substantiell verkommen ist, hält unsere demokratische Kampfkraft in besonderer Weise am Leben - und ja, wir wissen selbstverständlich als Insider, wie schwer es werden wird, die verkrusteten Abhängigkeiten, die unsere Verfassung subtil unterlaufen, zu durchbrechen, aber haben wir eine Wahl, wenn sich ein schlimmer Feind, der in seiner übelsten Form stets von innen kommt, eingenistet hat und ungeheuere Schäden anrichtet ? Und ja, freilich wird er versuchen, seine Widersacher mithilfe seiner Systemkenntnis und Macht zu attackieren, wie wir es von den Anfeindungen gegen die AfD kennen. Und ja, wenn wir als jahrzehntelang tätige Rechtsanwälte die AfD im Zusammenhang mit der vorbezeichneten Thematik als großen Segen und große Chance für Deutschland bezeichnen und sehen, dann versichern wir, dass wir wissen warum, selbst wenn wir hiermit zu den Geächteten gehören sollten…
So sehen auch wir eine strafrechtliche Verfolgung von Herrn Höcke, der unseres Wissens bisher überhaupt nur vor Gericht im Zusammenhang mit Deliktsvorwürfen gelandet ist, die eine auch für uns zweifelhafte Wertung der Überschreitung des Rechts der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) - und zwar im Sinne eines Einsatzes für Deutschland bzw. der Priorisierung deutschen Interessen in deutscher Politik - beinhaltet haben, weil sie in Verbindung mit Parolen des NS-Regimes stünden, als sehr kritisch an. Zu offensichtlich ist der klare Zweck bei Prozessbeobachtung und Berichterstattung hierüber erkennbar, dass die politische „Ausschlachtung“ im Vordergrund steht, eine unbequeme Opposition zu attackieren. Den absolut gegenteiligen Eindruck gewinnen unsere Strafrechtler hingegen, wenn sie mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung im Strafprozessrecht auf die strafrechtliche Verfolgung von Politikern der Ampel- bzw. Altparteien blicken. Aber viele unserer Diskussionen mit Gesprächspartnern, die kraft aufmerksamer und sachkundiger Wahrnehmung diesen Eindruck teilen, zeigen, dass auch diese Bedenklichkeit die Unterstützung der AfD weiter stärkt. Denn wenn diese Gesprächspartner nach eigenen Angaben eines überhaupt nicht mehr vertragen können, dann ist dies, von Ampel- bzw. Altparteien für dumm verkauft zu werden. Und ja, so müssen wir das leider auch sehen, weshalb die meisten von uns trotz größtem Palaver auf der Seite der Diffamierer nach langjähriger juristischer Praxis ihre Stimme für die AfD - auch im Sinne des letzten Verfassungsvaters - als Stimme für die rechtsstaatliche Demokratie werten. Im übrigen wurden diverse, an Herrn Höcke beanstandete Formulierungen der politischen Priorisierung deutscher Interessen im übrigen wörtlich oder sinngemäß in der Nachkriegszeit von vielen Politikern u.a. der CDU und CSU gebraucht - was nachweisbar ist -, wobei unseres Erachtens „kein Hahn“ nach einer Strafanzeige „gekräht“ hätte. Und auch der Vergleich von Urteilen „unvermeidbar“ verurteilter Politiker von Ampelparteien - so etwa eines SPD-Politikers aufgrund von Kinderpornographie - mit dem erstinstanzlichen Urteil gegen Herrn Höcke wegen Aussprechens einer vorgeblichen NS-Parole zeigt unseren Kollegen überaus deutlich, wohin „der Hase in Deutschland läuft“. 2024 ist der politische Kampf in Deutschland für die rechtsstaatliche Demokratie wohl wirklich freigegeben - und zwar in erster Linie gegen verlogene, altparteiliche Heuchler und Verleumder, denen der Schafspelz ausgezogen werden muss (Youtube: „HÖCKE Warnung auf PARTEITAG wird im Fernsehen NICHT GEZEIGT!“). Denn die Sorge um den deutschen Rechtsstaat verursachen bei uns die Altparteien und nicht die AfD…
Als völlig deplatziert sehen wir die Auffassung des Gerichts aber auch deshalb an, weil Herr Höcke eigentlich seinerzeit nur die zwei Worte gesagt hatte „Alles für“, während er angeblich gestikuliert hätte, dass das Publikum das Wort Deutschland ergänzen sollte, ohne dass er es selbst aussprach. Eine solche Rechtsprechung ist bereits deshalb höchst bedenklich, weil sie als Unterstellungs- und Interpretationsrechtsprechung daher kommt und der „Unwägbarkeit“ der freien Meinungsäußerung noch mehr Tür und Tor öffnet. Überdies hat das Gericht quasi die Zugehörigkeit von Herrn Höcke zur AfD genutzt, um seine Äußerungen auszulegen, was strafrechtlich unzulässig sein muss.
Wir brauchen nicht betonen, dass wir auch die durchwegs politisch anmutende Rechtsauffassung des die Geldstrafe gegen Herrn Höcke in der Berufung bestätigenden Landgerichts Halle nicht teilen. Weder sind die drei Worte geeignet, den Nationalsozialismus zu verherrlichen, noch ist es als allgemein bekannt anzusehen, dass es sich um eine NS-Parole handelt, insbesondere wenn der Kontext der Äußerungen so etwas nicht hergibt. Niemandem ist zuzumuten, Geschichtsbücher zu wälzen, bevor er etwas prägnant deutschlandfreundliches von sich gibt, von dem er unter fortbestehenden Risiken der Erkennung ausgeschlossen hat, dass es bereits in der Nazi-Zeit als Parole geäußert wurde. Und dass die drei Worte gängiges Nazi-Vokabular dargestellt hätten, schließen wir besonders bei der Generation von Herrn Höcke aus, zumal es sogar deutlich ältere Kollegen als solches nicht gekannt haben…
Letztlich muss aber die Gesamtschau unter Einbeziehung der Tatsache, dass sich der Inhalt der vom Publikum ergänzten Parole auf eine Priorisierung deutscher Interessen bezieht, ausschließen, dass eine Verwendung durch die SA eine Gleichschaltung mit deren Gedankengut insgesamt unterstellen lässt.
Unsere Strafrechtler haben die Abhandlung der Belastungsmerkmale für den gedächtnisgeschwächten Bundeskanzler Scholz im Wirecard- bzw. Cum-Ex-Skandal längst als rechtsstaatliches Armutszeugnis abgehakt, obgleich sie der Wahrheit mehr Zuspruch gewünscht hätten; aber leider gibt es gerade im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen - denen man wohl regelmäßig das Wörtchen „Alibi“ vorausschicken sollte - gegen staatsschädliche Politiker, die ihrerseits zumeist bei der AfD die mangelnde Rechtsstaatlichkeit zu erkennen glauben, noch deutlich mehr solcher Armutszeugnisse…
So läuft es auch mit Spahn offenbar genau so "bescheuert", wie bei Scheuer und den verbockten Autobahngebühren: Mit den Maskendeals zur Corona-Zeit haben Spahn und sein früheres Ministerium unter Merkel nicht nur für unsere Kollegen von Anfang an ersichtlich eklatante Fehler begangen. Immer mehr Unternehmen klagen Zahlungen aus offensichtlich gebrochenen Verträgen ein: und wer zahlt am Ende die Zeche ? Derjenige, der diese Fehler begangen hat, wie es jedem „bürgerlichen Beklagten“ droht, der einer Schadensverursachung durch eine solche massive Fahrlässigkeit für verantwortlich befunden wird oder der hieran unschuldige Bürger und Steuerzahler ? Die so scheindemokratische wie scheinheilige zweierlei Mass-Politik geht also offenbar auch in dieser Hinsicht weiter. Und jeder Dummkopf kann sich ausrechnen, wie die Sorgfalt hinter politischen Entscheidungen weiterhin aussehen wird, wenn die politischen Träger von Entscheidungen über das Steuergeld der Bürger für den Fall einer von vorne herein erkennbar unsinnigen Massnahme so wenig zu befürchten haben, wie diese deutschen Politiker. Und auch diese politische Entscheidung war von vorne herein für einen halbwegs versierten Juristen als unsinnig zu erkennen und nicht durch eine so oft zitierte Ausnahmesituation in der Corona-Zeit geblendet, die sich auf die mentale Befindlichkeit der Politiker ausgewirkt haben könnte - es sei denn, das Ministerium hätte sich darauf verlassen, dass die geschädigten Unternehmen sich schon nicht wehren würden (Youtube: „Corona-Rückzahlungen: Milliardenschaden! Jetzt wehren sich die Betriebe - Der Spahn-Skandal!“, „Bürger müssen Corona Soforthilfe zurückzahlen - Spahn kommt mit Maskendeal durch - Aktuelle Stunde“ u.a.)…
Noch zu keiner Zeit zuvor hat es sich so demokratieschädlich ausgewirkt, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland, die über die Macht der Einleitung und Einstellung von Ermittlungsverfahren entscheiden, entgegen den Prinzipien der Gewaltenteilung einer politischen Kontrolle unterliegen, die die Landesjustizministerien ausüben. Man höre und staune, dass dies selbst die EU als demokratisch höchst bedenklich am deutschen Justizsystem beanstandet. Das Ergebnis ist aber nicht nur nach Auffassung vieler unserer erfahrenen Anwaltskollegen, dass auf Weisung politischer Behörden Verfahren gegen Mitglieder deren Parteien erstaunlich schnell enden oder gar nicht eingeleitet werden, während die Mitglieder politisch missliebiger Parteien immer öfter in Schauprozessen vorgeführt werden. Und Nein, dass Richter in Deutschland, die das Verfahren entscheiden, unabhängig sein sollen, ändert an dieser Kritik in einer Zeit, in der es nach der Erfahrung unserer Praktiker aus diversen Gründen auch viel zu viele „politisch geprägte“ Entscheider in der Justiz und politisch motivierte Medien ohne Ende gibt, eher wenig. Immer kostspieligere und riskantere sowie in den letzten Jahren eingeschränkte Wege von Gegenmaßnahmen und Rechtsmittel haben die Gefahren dieser Entwicklung überdies ebenso signifikant wie bedenklich verschärft. Dass wir Kritiker dieser Zustände heutzutage immer öfter davor warnen müssen, hier wegen nicht vorschnell die Demokratie anzuzweifeln und sich damit den Trägern des Missbrauchs erst recht exponieren, sondern für die Erreichung wahrer demokratischer Verhältnisse zu kämpfen, ist eine Tatsache, die gerade unsere kollegialen Praktiker im Anwaltsberuf nach z.T. über 40 Jahren Erfahrungen mit einem ehemals wahren Rechtsstaat sehr oft ansprechen müssen…
Wir leugnen den Holocaust mit Sicherheit nicht, aber welche Trauerspiele sich nicht nur die Politik und deutsche Justiz bei den Verurteilungen u.a. von Bischof Williamson und der im Jahre 2024 95-jährigen Ursula Haverbeck wegen Holocaust-Leugnung und Volksverhetzung (§ 130 StGB) geleistet haben, liegt nicht nur vielen Strafrechtlern von uns noch schwer im Magen. Und sie sind keineswegs „durch die Bank“ AfD-Wähler oder Rechtsradikale, sondern Experten, die jahrzehntelang im Strafrecht tätig (gewesen) sind und logisch denken können und argumentieren. Ungeachtet dessen, dass viele Berichte hierüber - offenbar aus der historischen Schuld Deutschlands heraus - an gängigen Regeln der Logik vorbei falsch bzw. tendenziös „ausgerichtet“ wurden, diskutieren viele von uns - selbstverständlich ohne auch nur im geringsten dem Antisemitismus zuzustreben oder den Holocaust zu leugnen - immer noch darüber, ob man Menschen in einem demokratischen System mit hohen Geld- und Haftstrafen für etwas belegen darf, weil sie vorgeben, ganz oder teilweise eine zumeist von parteilicher Seite präsentierte Beweisführung nicht nachvollziehen bzw. nicht alle präsentierten Details als wahr zu akzeptieren zu können. Man muss keineswegs Strafrechtler sein, um wahrzunehmen, dass bei dieser Beugung der Logik über den strafrechtlich sanktionierten Zwang zu einer Übernahme einer Fremdbewertung etwas „demokratisch merkwürdiges“ passiert, das offenbar auch Papst Benedikt noch bewegt hat, die Exkommunikation von Bischof Williamson zunächst wieder zurückzunehmen; und nicht zu vergessen ist, dass Mister Williamson seine beanstandeten Äußerungen in einem Interview mit schwedischen Journalisten im schwedischen Fernsehen sowohl als Bischof als auch als Engländer getätigt hatte, ohne die entsetzliche Judenvernichtung an sich in Frage zu stellen, was doch sehr viele Menschen nicht ohne Grund nachdenklich gemacht hat. Viele der einschlägig strafrechtlich Verfolgten betonen selbst nach Verbüßung einer langen Haftstrafe - wie etwa die im Jahre 2024 95-jährige Ursula Haverbeck nach zwei Jahren „Einsitzen“ - dass sie auch nach einer als Folter empfundenen Haft - wie bei vielen mittelalterlichen Beispielen - nicht „widerrufen“ und sich nicht zu einer Anerkennung von Umständen zwingen lassen wollen, von denen sie nicht überzeugt sind. Ganz zu schweigen davon, dass sich in Befragungen gezeigt hat, viele deutsche Bürger möchten das Thema von vornherein meiden, weil sie eigenen Angaben zufolge der Auffassung sind, dass hier - und zwar aus historischen Gründen nur in Deutschland - etwas für sie „Bedrohliches“ vor sich geht; und kaum einer weiß wirklich, wo unabhängig von gewonnenen Überzeugungen überhaupt die Grenze von „Holocaust-Leugnung“ und „Antisemitismus“ liegen, weshalb man hierzu lieber völlig schweigt. Die Unterdrückung von - auch aus anderer Sicht falscher - Überzeugungen und der Zwang, eine Vielzahl vorgegebener Einzelheiten nicht in Frage stellen zu dürfen, ist vorliegend fraglos eine historische „Besonderheit“ des deutschen Rechts, die man wie viele andere Vorschriften auch, wohl doch allmählich „demokratisch hinterfragen“ können sollte, oder ? Insbesondere fragt sich dies wohl auch deshalb, weil die vorbezeichneten, vorgegebenen Einzelheiten mit „historischem Glaubenszwang“ von Stellen bzw. aus Quellen kommen, die es in der Vergangenheit erwiesener Maßen doch „hin und wieder“ mit der Wahrheit nicht so genau genommen haben. Dies wiederum ist eine Tatsache. Und dass einen heutzutage alleine die Darlegung der vorbezeichneten Erwägungen ins rechte Eck katapultiert, berührt unsere Strafrechtler mit nichten, denn es ist in ihren Augen für eine gute, aus demokratischer Überzeugung hervorgehende Sache…
Das „Verrückte“ ist, dass jeder deutsche Politiker eigentlich alles für Deutschland geben müßte - was auch seinem Amtseid entspricht -, aber in Deutschland - gelinde ausgedrückt - am Schwinden ist; Herr Höcke hat diese Tatsache in der generell kürzesten Form ohne das nationalsozialistische Gedankengut zu befürworten, zum Ausdruck gebracht und soll eine hohe Geldstrafe dafür entrichten, dass er hiermit auch eine Wortwahl der SA „getroffen“ hat, wobei unterstellt wird, dass ihm dieser Umstand als AfD-Mitglied bekannt gewesen sein muss und er hiermit den Nationalsozialismus befürwortet. Ist dies rechtsstaatlich ? Urteilen Sie selbst! Viele unserer Strafrechtskollegen halten eine solche Betrachtungsweise zumindest in der heutigen Zeit für verfehlt, in der fremde Interessen in der deutschen Politik offensichtlich den deutschen vorgezogen werden und die Politik die Kritiker dieser nicht nur legitimen Auffassung zu diffamieren versucht. Im übrigen ist die dahinterstehende „Logik“ nicht weit von derjenigen entfernt: Wir hören immer wieder von den Bürgern, dass Frauen im dritten Reich nachts bedenkenlos auf die Strasse gehen konnten, ohne belästigt zu werden; egal, ob dies der Wahrheit entspricht oder nicht, sind diese Menschen jetzt Nazis, weil sie Zustände aus der NS-Zeit „Eva-Hermann“-mäßig aus nachvollziehbaren Gründen für besser als heute betrachten ? Oder zeigt sich hieran der geistlose Irrsinn einer die Wahrheit attackierenden, politischen Entwicklung, bei der die Unterdrückung der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) noch das geringste Problem ist ? Wir haben in der Runde der Kollegen eine klare, überraschend einhellige und ehrliche Antwort hierfür, die bei bestimmten, politischen Hetzern, die sachliche Argumentationen per se ausblenden, alleine wegen ihres inhaltlichen Ergebnisses verpönt ist.
Und ja, wer eine Brandmauer zu einer von einer demokratischen Mehrheit der Bevölkerung bevorzugten Partei aufbaut, muss sich selbstverständlich auch die Frage gefallen lassen: Wer ist hier der Antidemokrat ? Die Partei, die eine politische Konkurrenz mit einer fadenscheinigen, von Fachleuten für haltlos erachteten Begründung auf Distanz halten will, oder diejenige, die das demokratisch erlangte Vertrauen der Bevölkerung für sich beanspruchen kann ? Entscheiden Sie sich mit ein wenig Logik selbst - am besten gegen den, der auch in dieser Frage ein verlogener Heuchler ist!
Wir alle müssen jetzt - und zwar nicht nur bei jeder Wahl - dafür Einsatz zeigen, dass die Ampelregierung aufhört, vorsätzlich gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit Politik zu betreiben - was sie im Jahre 2024 ohne Frage in diversen politischen Belangen immer noch tut. Wir wollen eine Regierung, die den Willen der Mehrheit respektiert und nicht die Mehrheit zu manipulieren versucht, bis sie dem ihren folgt…
Und die Frage „Wer ist hier der Nazi ?“ wird inzwischen somit von vielen unserer Besucher mit gesundem Menschenverstand dahingehend beantwortet: Wer mit den Mitteln der Nazis gegen den Willen des Volkes Politik betreibt und nicht wer - wie die AfD-Politiker - als Nazi diffamiert wird, weil er dies unbequemer Weise anprangert…
Unsere appellierende Bitte nach alledem an die deutschen Wähler: Gebt den Ampelparteien und den C-Parteien aus der Merkel-Ära im Interesse unserer Demokratie, was sie verdienen, auch wenn es einigen von diesen Politikern nicht egal sein sollte, was Ihr denkt. Ihre Unfähigkeit, die zur heutigen Situation in Deutschland geführt hat, sollte genügen…